Zertifizierung durch das BfARM
Damit aus deiner Digital-Health-Idee eine zugelassene DiGA wird, muss sie technisch sauber entwickelt sein und obendrein die strengen Richtlinien des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfüllen. Erst nach dessen erfolgreichen Prüfung gilt eine App offiziell als DiGA, die Ärzt*innen verschreiben können.
Die Grundlage für die Entwicklung und Zulassung bilden das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und die Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DIGAV). Letztere definiert die Anforderungen, die für eine Anwendung gelten, um in das offizielle Verzeichnis aufgenommen werden zu können. Dazu gehören der medizinische Zweck, der positive Versorgungseffekt, die Sicherheit der Anwendung und die technische Stabilität.
Vorläufige und dauerhafte Zulassung
Bei der Aufnahme ins Verzeichnis unterscheidet das BfArM weiterhin zwischen einer vorläufigen und einer dauerhaften Zulassung:
- Sofern eine geeignete Studie zur Zulassung läuft, ist eine vorläufige Zulassung möglich.
- Eine dauerhafte Zulassung erfolgt, wenn der positive Versorgungseffekt mit einer Studie nachgewiesen wurde.
Der gesamte Prozess ist also streng reglementiert: von der Idee über die Konzeption und Entwicklung bis zur Zertifizierung.
Was ist das Fast-Track-Verfahren?
Das Fast-Track-Verfahren ermöglicht eine beschleunigte Aufnahme in das BfArM-Verzeichnis innerhalb von drei Monaten. Das Ziel dieses beschleunigten Verfahrens ist es, innovative Anwendungen schneller verfügbar zu machen und dadurch Patient*innen frühzeitig Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.
Die Anforderungen bleiben dabei jedoch unverändert hoch. Gerne beraten wir dich und zeigen dir deine Möglichkeiten.