
Definition DiPA
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind Softwareprodukte für pflegebedürftige Menschen und deren Umfeld. Sie fördern Fähigkeiten, vermitteln Wissen, unterstützen bei alltäglichen Herausforderungen und wirken einer Verschlechterung des Pflegezustands entgegen.
Im Unterschied zu vielen Gesundheits-Apps unterliegen DiPA klar definierten gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um in das DiPA-Verzeichnis des BfArM aufgenommen zu werden und erstattungsfähig zu sein.
Regulatorische Anforderungen
Damit eine digitale Pflegeanwendung erstattet werden kann, muss sie die Vorgaben des § 40a SGB XI, der DiPA-Verordnung sowie relevanter ISO- und MDR-Anforderungen erfüllen.
Dazu gehören unter anderem die folgenden Vorgaben:
- klare Zweckbestimmung
- Wirksamkeitsnachweise
- hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit
- Barrierefreiheit
- technische Stabilität und zuverlässiger Betrieb
Als dein Partner ordnen wir für dich deine Idee ein, beantworten regulatorische Fragen und helfen dir bei der Vorbereitung für die Aufnahme deines Produkts in das DiPA-Verzeichnis.



