Erfolgreich ins DiGA-Verzeichnis
Interoperabilität, Segregierbarkeit und Plausibilitätsprüfung sind nur einige Anforderungen des BfArMs, die bei der Entwicklung einer erstattungsfähigen „App auf Rezept“, berücksichtigt werden müssen.
Bei der Konzeption, Umsetzung und Entwicklung von digitalen Gesundheitsanwendungen stehen wir Ihnen als DiGA-Experte zur Verfügung.
Erfolgreich haben wir bereits zahlreiche Digital-Health-Unternehmen unterstützt und bei der erfolgreichen Einführung von Medizinprodukten ins DiGA-Verzeichnis begleitet.

