
Digitalisierung im Gesundheitswesen
Die wichtigste Voraussetzung für die weitere erfolgreiche Entwicklung unseres Gesundheitswesens ist die digitale Transformation bzw. die Digitalisierung. Die Trends im eHealth Bereich betreffen beispielsweise die Patientenakten und Rezepte. Patient:innen erhalten online Informationen und nutzen tragbare Geräte und Anwendungen zur Erfassung und Auswertung von Gesundheitsdaten. Ärzt:innen bieten Beratung und Hilfestellung über das Internet an. Patient:innen nutzen eHealth Dienstleistungen zunehmend öfter. Auch die Dienstleister achten auf die Trends und den Wandel im eHealth Bereich und treiben den Prozess voran.

Wofür steht die Abkürzung ePA?
Die Abkürzung ePA steht für elektronische Patientenakte.
Elektronische Patientenakte im Faktencheck!
Dank der digitalen Transformation bzw. der Digitalisierung können alle gesetzlich Versicherten ab dem Januar 2021 eine elektronische Patientenakte von ihrer Krankenkasse erhalten. Dort sind Arztberichte, Krankmeldungen und Informationen über bisherige Untersuchungen und Behandlungen außerhalb der Praxis- und Krankenhausgrenzen gespeichert.
Welche Herausforderungen gibt es im Bereich Health?
Welche Medikamente nimmt die Patient:in? Liegen Vorerkrankungen vor? Wie sind die aktuellen Blutwerte? Welche Untersuchungen wurden im Vorfeld bereits durchgeführt und wie verliefen die bisherigen Verfahren? Viele dieser Gesundheitsinformationen liegen aktuell nicht zentral vor. Sie sind über die Akten von Arztpraxen und Krankenhäusern verstreut. Beim folgenden Arztbesuch liegen diese Daten oft nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vor. Leider müssen Untersuchungen häufig wiederholt werden.
Dank der erhöhten Verfügbarkeit von Daten wird es künftig möglich sein, die individualisierte Versorgung zu verbessern. Zeit, die ansonsten für die Informationsbeschaffung aufgewendet worden wäre, kann stattdessen für eine spezifische Behandlung genutzt werden. Zudem können zum Beispiel wiederholte Untersuchungen vermieden werden, was Patient:innen und Ärzt:innen die Arbeit erleichtert.
Die Entscheidung und Kontrolle über die ePA und die darin gespeicherten Gesundheitsdaten liegt vollständig in der Hand der Patient:innen. Sie können selbst entscheiden über den Umfang in dem Sie die ePA nutzen möchten. Welche Daten in der Akte gespeichert oder gelöscht werden. Darüber hinaus welchen Auftragsverarbeiter sie ihre Daten zur Verfügung stellen wollen. Aktuell können Patient:innen dies über die App ihrer Krankenkasse per Smartphone oder Tablet verwalten. Ab 2022 ist die Nutzung der ePA auch über ein stationäres Gerät wie z.B. einen Laptop oder Desktop PC möglich.
Was ist die elektronische Patientenakte?
Die digitale Patientenakte ist eine elektronische Anwendung, in der gesetzlich Versicherte medizinische Informationen selbst speichern und Belege von ihren Ärzt:innen erhalten können. Kurz gesagt die digitale Version einer Patientenakte.
Wie bekomme ich die elektronische Patientenakte?
Ab dem 1. Januar 2021 stellen die obligatorischen Krankenkassen ihren Versicherten über eine Applikation für Smartphones und Tablets eine elektronische Patientenakte zur Verfügung. Eine digitale Patientenakte für Privatversicherte soll 2022 erscheinen.
Wer hat Zugriff auf die elektronische Patientenakte?
Die Verwendung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. Die digitale Patientenakte steht nur Ärzt:innen und anderen Angehörigen der Gesundheitsberufe zur Verfügung, denen Sie die Erlaubnis zum Zugriff erteilt haben. Für diese Berechtigungsart können Sie eine zeitliche Begrenzung festlegen
Wie ist der aktueller Stand und die Funktionalität der ePA?
Welche Chancen und Risiken hat die ePA?
Die elektronische Patientenakte ist ein wichtiges Arbeitsinstrument, um gezielter und besser zu diagnostizieren und zu behandeln. Ärzt:innen können der elektronischen Patientenakte zum Beispiel entnehmen, an welchen Komorbiditäten die Patient:innen leiden und Ergebnisse wie Röntgenbilder oder Laborberichte direkt einsehen. Dadurch können die Befunde in Diagnostik und Therapie berücksichtigt werden. So können stressige Doppel- und Wiederholungsuntersuchungen vermieden und die Heilbehandlung besser organisiert werden. Das wäre ein großer Schritt für interdisziplinäre sowie stationäre und ambulante Netzwerke.
Die Akte muss jedoch vollständig und sicher sein. Internationale Beispiele von Datendiebstahl haben gezeigt, wie angreifbar die Datensicherheit auch in Deutschland ist. Derzeit gebe es hierzulande keine Notfallstrategie gegen Datendiebstahl, Datenlecks und Datenmissbrauch. Beispiele für Missbrauch durch nicht autorisierte Dritte gibt es leider immer wieder. Noch im September wurden frei verfügbare Patient:innendaten ins Internet gestellt, darunter 13.000 Datensätze aus Deutschland.
Auch die Frage der Zugriffsrechte bleibt offen. Dies muss durch ein gesondertes Datenschutzgesetz geregelt werden. Anstatt den Zugriff auf eine elektronische Patientenakte einzuschränken, kann der Zugriff auch kontrolliert werden. Dies würde bedeuten, dass jeder Abruf von Ergebnissen und Daten mit Datum, Benutzername und Fall protokolliert und in der elektronischen Patientenakte vermerkt wird. Auf diese Weise werden Fehlverhalten bemerkt.
Wie sieht die eHealth Zukunft aus?
Welche Leistungen haben gesetzlich versicherte Patient:innen mit der ePA in der Zukunft? Bisher gibt es nur hypothetische Verbesserungen der Krankenakten. Zum Beispiel eine bessere Verfügbarkeit von Ergebnissen, Medikamentenplänen oder Röntgenbildern. Auf Wunsch der Patient:innen sind Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen verpflichtet, Kopien der patientenbezogenen Unterlagen in der ePA aufzubewahren.
Was kann die ePA in Zukunft ermöglichen?
Diese Datei kann personenbezogene medizinische Daten für jeden Benutzer enthalten. Auch geplante Erinnerungen für Kontrollen und Impfungen. Nur eine versicherte Person hat Zugriff auf die Daten. Derzeit ist es jedoch nur möglich, die Zulassung für die gesamte ePA zu erteilen. Dies soll sich ab Ende 2024 ändern. Der Versicherte kann dann entscheiden, mit welchen Methoden und Stellen er die Daten teilt.
Ab 2022 müssen das zahnärztliche Bonusheft, der Impfpass, das Schwangerschafts- und Geburtsprotokoll sowie das „Gelbe Heft“ für die Kinderuntersuchung digital abgelegt werden. Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaften beraten noch zur Digitalisierung von Arztbriefen und deren Archivierung nach der Entlassung aus dem Krankenhaus.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-health-initiative.html
https://www.kbv.de/html/epa.php
https://www.kzbv.de/elektronische-patientenakte.1256.de.html