
DiGA-Verzeichnis: Die offizielle Liste erstattungsfähiger Apps auf Rezept
Das DiGA-Verzeichnis ist die zentrale Referenz im deutschen System der digitalen Gesundheitsversorgung. Es listet alle digitalen Gesundheitsanwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und offiziell zugelassen wurden. Nur wer hier gelistet ist, darf sich DiGA nennen – und nur wer hier gelistet ist, kann von Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verordnet und von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.
Was das DiGA-Verzeichnis leistet – und für wen
Für Patientinnen und Patienten ist das DiGA-Verzeichnis die verlässliche Orientierung: Es zeigt, welche Apps auf Rezept tatsächlich erstattungsfähig sind, für welche Indikationen sie zugelassen wurden und welche Nachweise zu ihrem Nutzen vorliegen.
Für Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist es das Nachschlagewerk im Verordnungsalltag: Nur DiGAs aus dem Verzeichnis können per Rezept verschrieben werden.
Für Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen ist die Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis das entscheidende Ziel – denn erst mit der Listung wird eine Anwendung Teil des erstattungsfähigen Gesundheitsmarkts.




