DiGA-Verzeichnis (Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen)

DiGA-Verzeichnis: Die offizielle Liste erstattungsfähiger Apps auf Rezept

Das DiGA-Verzeichnis ist die zentrale Referenz im deutschen System der digitalen Gesundheitsversorgung. Es listet alle digitalen Gesundheitsanwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und offiziell zugelassen wurden. Nur wer hier gelistet ist, darf sich DiGA nennen – und nur wer hier gelistet ist, kann von Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verordnet und von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

Was das DiGA-Verzeichnis leistet – und für wen

Für Patientinnen und Patienten ist das DiGA-Verzeichnis die verlässliche Orientierung: Es zeigt, welche Apps auf Rezept tatsächlich erstattungsfähig sind, für welche Indikationen sie zugelassen wurden und welche Nachweise zu ihrem Nutzen vorliegen.

Für Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist es das Nachschlagewerk im Verordnungsalltag: Nur DiGAs aus dem Verzeichnis können per Rezept verschrieben werden.

Für Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen ist die Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis das entscheidende Ziel – denn erst mit der Listung wird eine Anwendung Teil des erstattungsfähigen Gesundheitsmarkts.

Patientin zeigt an einer Rezeption ihr Smartphone als Beispiel für digitale Prozesse im Gesundheitswesen

Vorläufige und dauerhafte Aufnahme: Ein zweistufiger Prozess

Das DiGA-Verzeichnis kennt zwei Aufnahmekategorien, die den Zulassungsprozess widerspiegeln. Anwendungen können zunächst vorläufig aufgenommen werden – auf Basis von plausiblen Nachweisen zum erwarteten Nutzen. In dieser Phase, die in der Regel zwölf Monate umfasst, müssen Hersteller den tatsächlichen Nutzen ihrer Anwendung in der Praxis belegen. Gelingt das, erfolgt die dauerhafte Aufnahme. Gelingt es nicht, scheidet die DiGA aus dem Verzeichnis aus.

Dieser zweistufige Mechanismus ist bewusst so gestaltet: Er ermöglicht Innovation und Marktzugang, ohne den Qualitätsanspruch aufzugeben.

Warum das DiGA-Verzeichnis mehr ist als eine Liste

Das DiGA-Verzeichnis ist kein statisches Dokument. Es wird kontinuierlich aktualisiert – Anwendungen kommen hinzu, werden angepasst oder scheiden aus. Es bildet damit den aktuellen Stand der regulierten digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland ab und ist das transparente Fundament eines Systems, das Digitalisierung und medizinische Qualitätssicherung konsequent zusammendenkt.

Wer im Bereich digitaler Gesundheit arbeitet – ob als Leistungserbringer, Hersteller oder Kostenträger – sollte das DiGA-Verzeichnis kennen. Und regelmäßig prüfen.

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