DiGA (Digitale Gesundheitsanwendung)

DiGA steht für Digitale Gesundheitsanwendung – und ist damit weit mehr als eine Kategoriebeschreibung. Es ist ein reguliertes Qualitätsmerkmal. Wer den Begriff DiGA verwendet, bezieht sich auf eine App, Webanwendung oder ein digitales Programm, das medizinische Zwecke erfüllt und offiziell als solches anerkannt ist.

Was eine DiGA von anderen Gesundheits-Apps unterscheidet
Der Markt für digitale Gesundheitsanwendungen ist groß – und unübersichtlich. Nicht jede App, die Schritte zählt, Symptome trackt oder Entspannungsübungen anbietet, ist eine DiGA. Der Unterschied liegt in der Zulassung.

Bevor eine Anwendung das Label „DiGA“ tragen darf, wird sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zertifiziert. Erst nach erfolgreich abgeschlossenem Prüfverfahren wird sie in das offizielle DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Erst dann gilt sie rechtlich und medizinisch als Digitale Gesundheitsanwendung.
Diese Unterscheidung ist nicht bürokratisch – sie ist klinisch relevant.

Mann mit Bart und Brille guckt auf sein Handy in seiner Altbauwohnung
Mann mit Bart und Brille guckt auf sein Handy in seiner Altbauwohnung

Was die BfArM-Zertifizierung bedeutet

Das Prüfverfahren des BfArM ist anspruchsvoll. Geprüft werden unter anderem Datensicherheit, Funktionalität und – entscheidend – der medizinische Nutzen. Eine DiGA muss nachweisen, dass sie einen positiven Versorgungseffekt hat: entweder durch einen medizinischen Nutzen oder durch eine patientenrelevante Strukturverbesserung in der Versorgung.

Das macht DiGAs zu einem der wenigen digitalen Produktkategorien, bei denen Wirksamkeitsnachweise Pflicht sind – nicht Kür.

DiGA in der Praxis – was Versicherte und Leistungserbringer wissen sollten

DiGAs können von Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verordnet werden. Gesetzlich Versicherte haben damit Anspruch auf Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse – ohne Eigenanteil, wenn die DiGA im Verzeichnis gelistet ist. Das ist ein struktureller Hebel, den der Gesetzgeber mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) 2019 bewusst eingebaut hat.

 

Für Unternehmen, die digitale Gesundheitslösungen entwickeln, ist der DiGA-Status entsprechend mehr als ein Gütesiegel: Er ist der Zugang zum erstattungsfähigen Gesundheitsmarkt.

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