
DiGA steht für Digitale Gesundheitsanwendung – und ist damit weit mehr als eine Kategoriebeschreibung. Es ist ein reguliertes Qualitätsmerkmal. Wer den Begriff DiGA verwendet, bezieht sich auf eine App, Webanwendung oder ein digitales Programm, das medizinische Zwecke erfüllt und offiziell als solches anerkannt ist.
Was eine DiGA von anderen Gesundheits-Apps unterscheidet
Der Markt für digitale Gesundheitsanwendungen ist groß – und unübersichtlich. Nicht jede App, die Schritte zählt, Symptome trackt oder Entspannungsübungen anbietet, ist eine DiGA. Der Unterschied liegt in der Zulassung.
Bevor eine Anwendung das Label „DiGA“ tragen darf, wird sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zertifiziert. Erst nach erfolgreich abgeschlossenem Prüfverfahren wird sie in das offizielle DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Erst dann gilt sie rechtlich und medizinisch als Digitale Gesundheitsanwendung.
Diese Unterscheidung ist nicht bürokratisch – sie ist klinisch relevant.







