DiGAV (Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung)

DiGAV steht für Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung – und ist das regulatorische Fundament hinter der DiGA-Zulassung und damit das rechtliche Regelwerk, das den Weg einer App zur erstattungsfähigen Digitalen Gesundheitsanwendung konkret ausgestaltet. Wer verstehen will, wie DiGAs zugelassen, bewertet und von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, kommt an der DiGAV nicht vorbei.

Was die DiGAV regelt – und warum das wichtig ist

Die DiGAV definiert Prozess und Anforderungen für die Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen durch die deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen. Sie legt fest, nach welchen Kriterien das BfArM eine DiGA bewertet, welche Nachweise Hersteller erbringen müssen und unter welchen Bedingungen eine Anwendung in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen – oder daraus entfernt – wird.
Kurz gesagt: Die DiGA ist das Produkt. Die DiGAV ist die Spielregel.

DiGAV im Kontext des Digitale-Versorgung-Gesetzes

Die DiGAV ist kein isoliertes Dokument – sie läuft im direkten Kontext des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG), das der Gesetzgeber 2019 verabschiedet hat. Das DVG schuf die gesetzliche Grundlage dafür, dass digitale Gesundheitsanwendungen überhaupt als erstattungsfähige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden können. Die DiGAV konkretisiert diesen Rahmen: Sie übersetzt den gesetzlichen Auftrag in ein operatives Prüf- und Zulassungsverfahren.
Ohne DVG keine DiGA. Ohne DiGAV kein geregelter Weg dorthin.

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Was die DiGAV für Hersteller und Anbieter bedeutet

Für Unternehmen, die eine digitale Gesundheitsanwendung auf den erstattungsfähigen Markt bringen wollen, ist die DiGAV das zentrale Referenzdokument in der Entwicklungs- und Zulassungsplanung. Sie definiert die Anforderungen an Datenschutz, Datensicherheit, Interoperabilität und – besonders relevant – den Nachweis des medizinischen Nutzens oder der patientenrelevanten Strukturverbesserung.

Wichtige Begriffsabgrenzung: DiGA-Verordnung vs. DiGAV

Hier ist Präzision entscheidend – denn im Kontext von DiGAs existieren zwei Begriffe, die sich zum Verwechseln ähnlich klingen, aber grundlegend verschiedene Dinge meinen.

Die DiGA-Verordnung ist das Rezept: ein konkretes Dokument, das im Versorgungsalltag ausgestellt wird und Patientinnen und Patienten den Zugang zu einer DiGA ermöglicht.

Die DiGAV – die Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung – ist das übergeordnete Regelwerk: Sie definiert die rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen, nach denen DiGAs überhaupt zugelassen und als erstattungsfähig anerkannt werden.

Kurz: Die DiGAV schafft den rechtlichen Rahmen. Die DiGA-Verordnung ist das Instrument, das innerhalb dieses Rahmens im klinischen Alltag eingesetzt wird. Wer beide Begriffe unscharf verwendet, riskiert Missverständnisse – in der Patientenkommunikation ebenso wie in regulatorischen und unternehmerischen Kontexten.

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