
DiGAV steht für Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung – und ist das regulatorische Fundament hinter der DiGA-Zulassung und damit das rechtliche Regelwerk, das den Weg einer App zur erstattungsfähigen Digitalen Gesundheitsanwendung konkret ausgestaltet. Wer verstehen will, wie DiGAs zugelassen, bewertet und von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, kommt an der DiGAV nicht vorbei.
Was die DiGAV regelt – und warum das wichtig ist
Die DiGAV definiert Prozess und Anforderungen für die Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen durch die deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen. Sie legt fest, nach welchen Kriterien das BfArM eine DiGA bewertet, welche Nachweise Hersteller erbringen müssen und unter welchen Bedingungen eine Anwendung in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen – oder daraus entfernt – wird.
Kurz gesagt: Die DiGA ist das Produkt. Die DiGAV ist die Spielregel.
DiGAV im Kontext des Digitale-Versorgung-Gesetzes
Die DiGAV ist kein isoliertes Dokument – sie läuft im direkten Kontext des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG), das der Gesetzgeber 2019 verabschiedet hat. Das DVG schuf die gesetzliche Grundlage dafür, dass digitale Gesundheitsanwendungen überhaupt als erstattungsfähige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden können. Die DiGAV konkretisiert diesen Rahmen: Sie übersetzt den gesetzlichen Auftrag in ein operatives Prüf- und Zulassungsverfahren.
Ohne DVG keine DiGA. Ohne DiGAV kein geregelter Weg dorthin.






