
Eine DiPA (Digitale Pflegeanwendung) ist eine App oder Webanwendung, die pflegebedürftige Menschen und ihr Umfeld im Alltag unterstützt. Sie hilft dabei, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten, vermittelt verständlich aufbereitetes Wissen und unterstützt bei den kleinen und großen Herausforderungen, die Pflege mit sich bringt mit dem Ziel, dass sich der Zustand der pflegebedürftigen Person nicht weiter verschlechtert.
Anders als bei den meisten frei verfügbaren Gesundheits-Apps steckt hinter einer echten DiPA ein gesetzlich geregeltes Prüfverfahren. Nur wer bestimmte Anforderungen nachweislich erfüllt, wird in das DiPA-Verzeichnis des BfArM aufgenommen und erst damit erstattungsfähig über die Pflegekasse.
Rechtliche Grundlage
Grundlage für DiPA sind der § 40a SGB XI sowie die DiPA-Verordnung (DiPAV) (1). Beide regeln, unter welchen Voraussetzungen eine Anwendung als DiPA gilt und wie das Prüfverfahren beim BfArM abläuft (2). Ergänzend gelten je nach Risikoklasse relevante MDR-Anforderungen, da eine DiPA in der Regel als Medizinprodukt eingestuft wird.
Voraussetzungen für die Aufnahme
Damit eine Anwendung ins DiPA-Verzeichnis aufgenommen wird, muss sie unter anderem folgende Kriterien erfüllen:
- eine klar beschriebene Zweckbestimmung: Wem hilft die Anwendung, und wobei genau?
- einen nachweisbaren Nutzen für die pflegebedürftige Person
- einen sehr sorgfältigen Umgang mit persönlichen Daten
- Bedienbarkeit auch für Menschen mit Einschränkungen (Barrierefreiheit)
einen stabilen, verlässlichen Betrieb


