DiPA (Digitale Pflegeanwendung)

Eine DiPA (Digitale Pflegeanwendung) ist eine App oder Webanwendung, die pflegebedürftige Menschen und ihr Umfeld im Alltag unterstützt. Sie hilft dabei, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten, vermittelt verständlich aufbereitetes Wissen und unterstützt bei den kleinen und großen Herausforderungen, die Pflege mit sich bringt mit dem Ziel, dass sich der Zustand der pflegebedürftigen Person nicht weiter verschlechtert.

Anders als bei den meisten frei verfügbaren Gesundheits-Apps steckt hinter einer echten DiPA ein gesetzlich geregeltes Prüfverfahren. Nur wer bestimmte Anforderungen nachweislich erfüllt, wird in das DiPA-Verzeichnis des BfArM aufgenommen und erst damit erstattungsfähig über die Pflegekasse.

Rechtliche Grundlage

Grundlage für DiPA sind der § 40a SGB XI sowie die DiPA-Verordnung (DiPAV) (1). Beide regeln, unter welchen Voraussetzungen eine Anwendung als DiPA gilt und wie das Prüfverfahren beim BfArM abläuft (2). Ergänzend gelten je nach Risikoklasse relevante MDR-Anforderungen, da eine DiPA in der Regel als Medizinprodukt eingestuft wird.

Voraussetzungen für die Aufnahme

Damit eine Anwendung ins DiPA-Verzeichnis aufgenommen wird, muss sie unter anderem folgende Kriterien erfüllen:

  • eine klar beschriebene Zweckbestimmung: Wem hilft die Anwendung, und wobei genau?
  • einen nachweisbaren Nutzen für die pflegebedürftige Person
  • einen sehr sorgfältigen Umgang mit persönlichen Daten
  • Bedienbarkeit auch für Menschen mit Einschränkungen (Barrierefreiheit)
    einen stabilen, verlässlichen Betrieb
Junge Familie mit Kind im Rollstuhl an einem sonnigen Herbsttag draussen

Zielgruppe

DiPA richten sich an pflegebedürftige Menschen selbst, an pflegende Angehörige sowie an ambulante Pflegedienste, die die Nutzung im Alltag unterstützen.

Anwendungsbeispiele reichen von Trainingsmodulen für Mobilität und Gedächtnis über Wissensvermittlung zu Ernährung oder Sturzprävention bis hin zu Erinnerungs- und Dokumentationsfunktionen für den Pflegealltag.

DiPA vs. DiGA

Beide Formate gehören zur digitalen Gesundheitsversorgung, unterscheiden sich aber in Zielgruppe und Kostenträger:

  • Eine DiGA unterstützt bei der Erkennung, Behandlung oder Linderung einer Krankheit und wird von der Krankenkasse übernommen.
  • Eine DiPA begleitet Menschen, die im Alltag Pflege brauchen, ihre Angehörigen und Pflegedienste eingeschlossen, und wird von der Pflegekasse mitfinanziert.

Kurz gesagt: DiGA behandelt, DiPA begleitet.

Mehr zum Thema

Wie eine DiPA entsteht, welche 6 Entwicklungsphasen dabei durchlaufen werden und wie wir dich als Partner unterstützen, liest du im ausführlichen Artikel: Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

(1) Bundesministerium der Justiz: „§ 40a SGB XI – Erstattung für digitale Pflegeanwendungen.“ gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40a.html (Abgerufen am 27. August 2026)

(2) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: „Digitale Pflegeanwendungen (DiPA).“ bfarm.de. https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/DiPA/_node.html (Abgerufen am 27. August 2026)

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