Chancen digitaler Pflegeanwendungen (DiPA)

Pflege verändert den Alltag: Für die Person, die Unterstützung braucht, genauso wie für die Menschen, die sich kümmern. Eine gute digitale Pflegeanwendung (DiPA) nimmt niemandem die Pflege ab. Doch sie kann helfen, dass ein Mensch länger selbstständig bleibt, sich sicherer fühlt und Angehörige spürbar entlastet werden. Genau solche Anwendungen entwickeln wir, von der ersten Idee bis zur Aufnahme in das DiPA-Verzeichnis.

Denn: Bislang (Stand August 2026) hat es noch kein Hersteller geschafft, eine DiPA erfolgreich im Verzeichnis eintragen zu lassen. Die hohen Anforderungen an den wirklichen Nutzen der DiPA und die umfangreichen Zertifizierungs- und Datenschutzprozesse machen es den Herstellern nicht leicht. Wir unterstützen gerne in diesem komplexen Prozess und würden uns freuen, gemeinsam mit euch, die erste DiPA auf den deutschen Markt zu bringen.

Was ist eine DiPA?

Eine DiPA ist eine App oder Webanwendung, die pflegebedürftige Menschen und ihr Umfeld im Alltag begleitet. Sie hilft dabei, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten, vermittelt verständlich aufbereitetes Wissen und unterstützt bei den kleinen und großen Herausforderungen, die Pflege mit sich bringt – mit dem Ziel, dass sich der Zustand der pflegebedürftigen Person nicht weiter verschlechtert.

Anders als bei den meisten Gesundheits-Apps aus dem App Store steckt hinter einer echten DiPA ein gesetzlich geregeltes Verfahren. Nur wer bestimmte Anforderungen nachweislich erfüllt, wird in das DiPA-Verzeichnis des BfArM aufgenommen, der Behörde, die entscheidet, welche Anwendungen von der Pflegekasse mitgetragen werden. Und es geht immer auch um eine verbesserte Kommunikation von Patient*innen mit beispielsweise:

  • anderen Pflegebedürftigen
  • Familienangehörigen
  • involvierten Ärzt:innen

DiPA oder DiGA – was ist der Unterschied?

Das Digitale-Versorgungs-Gesetzt (DVG) (1) legt die Grundlagen für die digitale medizinische Versorgung in Deutschland und hat den gesetzlichen Anspruch auf eine Versorgung mit DiGA und DiPA in das fünfte Sozialgesetzbuch (§33a SGB V) mit aufgenommen. Sie gehören beide zur digitalen Gesundheitsversorgung, werden aber in unterschiedlichen Situationen eingesetzt:

      • DiGA unterstützt bei der Erkennung, Behandlung oder Linderung einer Krankheit und wird von der Krankenkasse übernommen.
      • DiPA begleitet Menschen, die im Alltag Pflege brauchen, ihre Angehörigen und Pflegedienste eingeschlossen und wird von der Pflegekasse mitfinanziert.

Kurz gesagt: DiGA behandelt, DiPA begleitet.

Regulatorische Anforderungen

Bevor eine DiPA erstattet werden kann, muss sie zeigen, dass sie hält, was sie verspricht. Grundlage dafür sind der § 40a SGB XI (2), die DiPA-Verordnung (DiPAV) (3) sowie relevante MDR-Anforderungen – also die gesetzlichen Regeln für Medizinprodukte. Dazu gehören unter anderem:

    • ein klar beschriebener Nutzen: Wem hilft die Anwendung, und wobei genau?
    • Nachweise, dass sie tatsächlich wirkt
    • ein sehr sorgfältiger Umgang mit persönlichen Daten
    • Bedienbarkeit auch für Menschen mit Einschränkungen (Barrierefreiheit)
    • ein stabiler, verlässlicher Betrieb, auf den man sich im Alltag verlassen kann

Ist eine DiPA im Verzeichnis gelistet, kann die Pflegekasse einen Teil der Kosten übernehmen, sowohl für die Anwendung selbst als auch dafür, wenn zum Beispiel ein Pflegedienst beim Umgang damit hilft.
Ob eine Anwendung überhaupt aufgenommen und bezuschusst wird, entscheidet am Ende das BfArM. (4)

Wir ordnen deine Idee ein, beantworten die regulatorischen Fragen dahinter und bereiten mit dir alles vor, was für die Aufnahme in das DiPA-Verzeichnis nötig ist.

Muss eine DiPA immer einen positiven Versorgungseffekt erzielen?

Digitale Pflegeanwendungen erhalten nur dann die Anerkennung als digitale Gesundheitsanwendung, wenn ein positiver Versorgungseffekt im Rahmen pflegerelevanter Verfahrens- und Strukturverbesserungen oder ein pflegerischer Nutzen erzielt werden.

Gerade der Aspekt der Begleitung und optimierten Unterstützung bei der Pflege durch die Anwendung der digitalen Pflegeanwendungen stellt einen wesentlichen Erfolgsfaktor dar. Dabei sollen sämtliche Pflegeberaterinnen und Pflegeberater, die ein fundiertes Wissen über die Bedürfnisse und Kompetenzen im Hinblick auf die jeweils individuelle Pflege-Situation in der Familie besitzen, mit einbezogen werden.

Die Digitalisierung macht hier einen ausgeprägten Informationstransfer möglich. Der tatsächliche Nutzen lässt sich dabei ganz einfach daran messen, ob die pflegebedürftigen Patient*innen eine selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung beibehalten können. Bestenfalls verbessert die DiPA sogar die eigenständige Lebensführung.

Fazit: Eine DiPA muss in der Pflege wirklichen Nutzen bringen!

Junge Familie mit Kind im Rollstuhl an einem sonnigen Herbsttag draussen

Beispiele für DiPA

DiPA können gezielte Übungen anbieten, um etwa Mobilität, Gleichgewicht, Feinmotorik oder kognitive Fähigkeiten zu fördern. Nutzer*innen trainieren selbstständig, erhalten Feedback und können ihre Fortschritte nachvollziehen.

Digitale Pflegeanwendungen vermitteln alltagsrelevantes Wissen, etwa zu Ernährung, Sturzprävention, Krankheitsverständnis oder dem Umgang mit Hilfsmitteln. Inhalte werden flexibel und verständlich aufbereitet.

Viele Anwendungen beziehen Angehörige ein. Sie bieten Hinweise zur Alltagsorganisation, Erinnerungsfunktionen oder ermöglichen gemeinsame Übungen, um die Pflegesituation zu stabilisieren.

DiPA können an Termine erinnern, Tagesstrukturen unterstützen oder Informationen wie Symptome, Routinen oder Medikationszeiten dokumentieren – ohne Verwaltungsaufwand.

Einige Anwendungen begleiten Pflegebedürftige im Alltag, bieten praktische Tipps und geben Orientierung in herausfordernden Situationen.

So entsteht deine DiPA – in 6 Schritten

1. Analyse
Wir hören erst mal zu: Für wen ist deine Idee gedacht? Was braucht diese Person wirklich? Und welche Technik steckt am sinnvollsten dahinter?

2. Lösungsfindung
Aus der Analyse entstehen erste konkrete Ansätze. Wir prüfen, diskutieren, verwerfen auch mal etwas – bis daraus eine DiPA wird, die im echten Pflegealltag etwas verändert.

3. Prototypenentwicklung
Bevor viel Geld und Zeit investiert wird, bauen wir einen anfassbaren Prototyp. Das schärft das Konzept und hilft, falls du Investor*innen überzeugen musst.

4. Umsetzung
Jetzt wird entwickelt – sicher, agil, Schritt für Schritt. Funktion, Design und Technik wachsen gemeinsam, jede Version wird von uns geprüft, bevor es weitergeht.

5. Go-live
Deine DiPA geht live. Wenn gewünscht, übernehmen wir Betrieb und Support danach und bauen die Anwendung anhand von echtem Nutzerfeedback weiter aus.

6. Aufnahme ins DiPA-Verzeichnis
Nach dem Launch begleiten wir dich beim Antrag beim BfArM. Die nötigen Unterlagen und Nachweise haben wir dabei längst vorbereitet und nicht erst danach zusammengesucht.

Warum wir der richtige Partner für die Entwicklung deiner DiPA sind

Wir haben uns als digitaler Dienstleister aus dem Herzen Hamburgs auf das Thema Digital Health spezialisiert und somit dein Spezialist für die Konzeption digitaler Lösungen sowie für deren Umsetzung und Service im Bereich eHealth.
Aus unserer Sicht müssen DiPA vor allem zwei Dinge gleichzeitig sein: barrierefrei bedienbar und alltagstauglich für Menschen, die oft wenig Geduld für komplizierte Technik haben. Genau darauf richten wir unsere Arbeit aus.

Denn wir möchten pflegebedürftige Menschen dabei unterstützen, ihre Fähigkeiten zu erhalten, ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten und die gleichzeitig die häusliche Pflege entlasten.

Jede DiPA Entwicklung geschieht unter Berücksichtigung der Attribute agil, flexibel, vertrauensvoll, ehrlich und partnerschaftlich. Ganz egal ob in der Konzeption, der DiPA-Entwicklung bis hin zur erfolgreichen Aufnahme in das DiPA-Verzeichnis des BfArM.

FAQs

Eine speziell für die Pflege entwickelte Software, die pflegebedürftige Menschen dabei unterstützt, ihre Selbstständigkeit zu erhalten oder einer Verschlechterung ihres Zustands vorzubeugen – nutzbar allein, mit Angehörigen oder gemeinsam mit einem Pflegedienst.

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Je nach Anwendung zum Beispiel:

  • Übungen, die gezielt Fähigkeiten wie Mobilität trainieren
  • Schulungen zum Umgang mit einer Erkrankung, etwa Diabetes
  • Medikationspläne, Tagebuch- und Erinnerungsfunktionen
  • Kleine Anreizsysteme, die beim Dranbleiben helfen

Meist als App fürs Handy oder Tablet, manchmal auch als Webanwendung.

Das BfArM. Es prüft jede Anwendung nach den Vorgaben der DiPAV, bevor sie ins DiPA-Verzeichnis aufgenommen und damit erstattungsfähig wird.(1)

Nein, anders als bei einer DiGA ist dafür keine ärztliche Verordnung nötig. Der Antrag läuft direkt über die Pflegekasse.

Dein Experte

Malte Bornholdt Experte für Digital Health
Malte BornholdtDigital-Health-Experte Bornholdt Lee GmbH

Product Owner, IT-Experte, Digital-Health-Spezialist mit über 20 Jahren IT-Projekterfahrung in der Konzeption und Umsetzung digitaler Gesundheitsanwendungen.

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  1. Bundesministerium für Gesundheit: Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG.
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/digitale-versorgung-gesetz (Abgerufen am 27. Augurts2026)
  2. Bundesministerium der Justiz : „§ 40a SGB XI – Erstattung für digitale Pflegeanwendungen.“ gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40a.html (Abgerufen am 27. August 2026)
  3. Bundesministerium der Justiz: „Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen (DiPAV).“ gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/dipav/ (Abgerufen am 27. August 2026)
  4. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: „Digitale Pflegeanwendungen (DiPA).“ bfarm.de. https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/DiPA/_node.html (Abgerufen am 27. August 2026)