BSI TR-03161: Zertifizierung der Datensicherheit erklärt

Was ist die BSI TR-03161?
Du entwickelst eine digitale Gesundheitsanwendung und liest überall denselben Begriff: BSI TR-03161. Ein Zertifikat, ohne das nichts mehr geht.
Die BSI TR-03161 ist eine Technische Richtlinie des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die deutsche Behörde für IT-Sicherheit. Sie definiert Sicherheitsanforderungen an Anwendungen im Gesundheitswesen und verfolgt drei Schutzziele: Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten (1). Klingt abstrakt. Ist es nicht. Ein einmal offengelegte Gesundheitsdaten lassen sich, anders als ein gestohlenes Passwort, nicht zurückholen.
In diesem Artikel bekommst du alle Informationen zu der TR-03161 einfach erklärt.
Für wen gilt die BSI TR-03161?
Grundsätzlich richtet sich die TR-Familie an Hersteller*innen von Anwendungen im Gesundheitswesen. Sie kann darüber hinaus für jede Anwendung herangezogen werden, die sensible Daten verarbeitet oder speichert, unabhängig von Risikoklasse oder Erstattungsstatus (1).
Verpflichtend nachweisen musst du die Erfüllung der Anforderungen nur, wenn du eine DiGA (Digitale Gesundheitsanwendung) oder eine DiPA (Digitale Pflegeanwendung) herstellst. Grundlage sind § 139e Absatz 10 SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) für DiGA und § 78a Absatz 7 SGB XI für DiPA (2). Im Gesetzestext selbst liest sich das so: Das BSI legt die nachzuweisenden Anforderungen an die Datensicherheit fest und bietet dafür ein Prüf- und Zertifizierungsverfahren an. Der Nachweis muss vom Hersteller spätestens ab dem 1. Januar 2025 unter Vorlage eines entsprechenden Zertifikats geführt werden (5).
Seit diesem Stichtag gilt also: Ohne Zertifikat auf Basis der TR-03161 gibt es keinen Verbleib und keine Neuaufnahme im DiGA beziehungsweise DiPA Verzeichnis. Die Erste Verordnung zur Änderung der DiGAV und die Änderung des § 139e SGB V haben die Prüfung an dieser Stelle verschärft und die Vorlage eines konkreten Datensicherheitszertifikats zur Pflicht gemacht (2). Für den Übergang gab es Sonderregeln, die inzwischen bereits abgelaufen sind.
Welche Anforderungen gelten für Software und Prozesse?
Es gibt vier Ebenen, auf denen die Richtlinie ansetzt.
Anwendungstyp
Die Richtlinie gliedert sich in drei eigenständige Teile mit jeweils eigenem Geltungsbereich: Teil 1 für mobile Anwendungen, Teil 2 für Webanwendungen, Teil 3 für Hintergrundsysteme (3, 6).
Zwei Begriffe, die dabei ständig fallen: Ein Hintergrundsystem ist das, was du vermutlich als Backend kennst, der Teil im Server, den Nutzerinnen nie direkt sehen. Ein Webfrontend ist die Oberfläche einer Webanwendung, mit der Nutzerinnen im Browser arbeiten, ohne eine App zu installieren.
Wie viele der drei Teile für dich relevant sind, hängt von deiner Architektur ab. Stell dir eine typische DiGA vor: eine App fürs Smartphone, die mit einem Server im Hintergrund kommuniziert, und zusätzlich ein Webportal, über das medizinisches Personal Zugriff hat.
Die App wird grundsätzlich nach Teil 1 geprüft.
Da sie Daten an einen Server sendet, reicht das allein nicht. Eine Aussage über die Gesamtsicherheit lässt sich erst mit der Prüfung der Hintergrundsystems nach Teil 3 treffen.
Und weil es zusätzlich das Webportal gibt, mit einer sicherheitsrelevanten Funktion wie einem Adminzugang, mit der sich bspw. das Passwort zurücksetzen lässt, kommt auch Teil 2 zur Prüfung hinzu.
Das Ergebnis: Eine typische DiGA mit App, Web-Komponente und Hintergrundsystem braucht also in aller Regel alle drei Teile (3).
Prozesse
Die Prüfung folgt keinem starren Ja- oder Nein-Raster. Grundlage des Prüfurteils ist ein dokumentiertes Risikomanagementverfahren. Realisierte Schutzmaßnahmen und deren Wirksamkeit fließen ein, ebenso Vorgaben zur sicheren Nutzung, sofern diese den Nutzer*innen verständlich vermittelt werden. Die Prüfstelle bewertet anhand der Schwierigkeit realistischer Angriffspfade das verbleibende Restrisiko, also das nach allen Schutzmaßnahmen verbleibende Risiko, für den konkreten Einzelfall (3).
Praktisch heißt das: Eine nicht vollständig erfüllte Einzelanforderung führt nicht automatisch zum Scheitern. Entscheidend ist, wie stark sie das Gesamtrisiko erhöht.
Dokumentation
Zwei Dinge müssen von dir im Prozess schriftlich festgehalten werden.
Zunächst die Vorgaben zur sicheren Nutzung. Verlässt sich eine Schutzmaßnahme darauf, dass Nutzer*innen sich richtig verhalten, zählt das nur, wenn du ihnen das auch verständlich mitteilst, etwa in der Anleitung oder im Onboarding. Nicht ausreichend dargelegte Vorgaben zur sicheren Nutzung fließen nicht in die Risikobewertung ein.
Hat dein Bezugsprozess Auswirkungen auf einzelne Prüfaspekte, etwa weil Versicherte laut § 139e Absatz 10 SGB V in ein niedrigeres Authentisierungssicherheitsniveau eingewilligt haben, musst du das gegenüber dem Prüflabor per Herstellererklärung offenlegen. Das Labor prüft diese Erklärung auf Plausibilität (3).
Prüfaspekte
Die Anforderungen sind in thematische Blöcke gegliedert, im Jargon des BSI mit Kürzeln wie O.Auth (Authentisierung), O.Ntwk (Netzwerkkommunikation) oder O.Cryp (Kryptografie) versehen.
Mit zwei Beispielen wird es verständlich.
Bei der Authentisierung unterscheidet der Gesetzgeber für Gesundheitsdaten mit hohem bis sehr hohem Schutzbedarf zwischen „geeignet sicheren“ Verfahren und Verfahren mit einwilligungspflichtigem, niedrigerem Sicherheitsniveau. Nutzername plus Passwort allein reicht ohne Einwilligung nicht aus. Einmalpasswörter per SMS oder E-Mail sind laut BSI in beiden Kategorien grundsätzlich ausgeschlossen (3).
Sobald deine Anwendung Clouddienste einsetzt verlangt § 393 SGB V ein C5 Testat (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue, Typ 2). Das BSI erkennt hierfür laut eigener Aussage keine Kombination anderer Zertifikate als gleichwertig an (3).
Wie verläuft der Zertifizierungsprozess?
Prozessphasen
- In der Vorbereitungsphase klärst du alles, was vor der eigentlichen Prüfung stehen muss: Auswahl der Prüfstelle, Abstimmung des Evaluierungsplans, Eröffnung des Zertifizierungsverfahrens.
- In der Prüfphase führt das beauftragte Prüflabor die Konformitätsprüfung durch und dokumentiert die Ergebnisse in einem Prüfbericht. Ist dieser unvollständig oder nachbesserungsbedürftig, fordert die Zertifizierungsstelle eine korrigierte Fassung an.
- In der Zertifizierungsphase fällt die Entscheidung. Sind die Kriterien erfüllt, wird das Zertifikat erteilt. Fällt die Entscheidung negativ aus, brauchst du für eine erneute Prüfung einen komplett neuen Antrag.
Zeitrahmen
Die Gesamtdauer einer Konformitätsprüfung kann nicht pauschal genannt werden, weil zu viele Faktoren hineinspielen. Allerdings die Bestätigung eines eingereichten Prüfberichts durch das BSI dauert im Regelfall durchschnittlich rund drei Wochen (3). Wie lange Vorbereitungs- und Prüfphase insgesamt dauern, hängt vom Prüflabor, vom Umfang deiner Anwendung und von der Qualität deiner Unterlagen ab. Plane hier lieber großzügig.
Kosten
Zunächst gibt es die Kosten der neutralen Prüfstelle. Die legt jede Prüfstelle selbst fest, je nach Abrechnungsmodell und Prüfgegenstand. Darüberhinaus gibt es die Gebühren des BSI selbst, geregelt über die Besondere Gebührenverordnung des BMI (Bundesministerium des Innern), Abschnitt 7 Nummer 1.3 (3).
Gültigkeitsdauer
Fünf Jahre, formal befristet. Aber: Das Zertifikat gilt ausschließlich für exakt die geprüfte Produktversion. Jede Änderung erzeugt formal eine neue Version, für die das bestehende Zertifikat nicht mehr gilt (3). Für Produkte mit kurzen Releasezyklen kann das ein Problem darstellen.
Nachträgliche Produktänderungen
Kannst du eine Auswirkung auf die TR-Konformität nicht ausschließen, brauchst du eine Rezertifizierung. Kannst du sie eindeutig ausschließen, reicht ein Maintenanceverfahren. Die Zertifizierungsstelle entscheidet das anhand deiner Änderungsdokumentation und Auswirkungsanalyse (3).
Unterschiede und Gemeinsamkeiten zur ISO 27001
ISO 27001 zertifiziert ein Informationssicherheits-Managementsystem, kurz ISMS. Gemeint sind Prozesse, mit denen eine ganze Organisation ihre Informationssicherheit plant, umsetzt, kontrolliert und verbessert. In Deutschland geht das entweder nativ nach der internationalen Norm oder auf Basis des IT-Grundschutzes, der BSI eigenen Methodik nach den BSI Standards 200-1, 200-2 und 200-3 (4). Der Fokus liegt auf der Organisation als Ganzes, nicht auf einem einzelnen Produkt.
Die BSI TR-03161 zertifiziert dagegen ein konkretes Produkt: deine mobile App, deine Webanwendung, dein Hintergrundsystem. Statt eines selbst zugeschnittenen Risikomanagementrahmens gibt es einen vom BSI vorgegebenen, thematisch gegliederten Anforderungskatalog speziell für Anwendungen im Gesundheitswesen (1, 3).
Gemeinsam ist beiden das Ziel, Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit zu schützen. Beide laufen über eine unabhängige Prüfstelle, bevor eine Zertifizierungsstelle das Zertifikat ausstellt.
Dein Experte

Product Owner, IT-Experte, eHealth Specialist, Mentor im eHealth-Netzwerk Hamburg. Über 25 Jahre IT-Projekterfahrung und Konzeption zahlreicher digitaler Gesundheitsanwendungen.
FAQ
Das BSI veröffentlicht eine Liste aller Institute, die für die jeweilige Technische Richtlinie akkreditiert sind, samt Anerkennungszeitraum. Für die TR-03161 sind dort aktuell mehrere Prüfstellen gelistet.
Nein. Der Gesetzgeber verlangt für DiGA und DiPA explizit ein Zertifikat auf Basis der BSI Technischen Richtlinien. ISO 27001 zertifiziert zudem ein organisationsweites Managementsystem, keine einzelne Anwendung.
Es kann keine pauschale Gesamtdauer genannt werde. Bekannt ist nur, dass die Bestätigung eines eingereichten Prüfberichts durch das BSI im Schnitt rund drei Wochen dauert.
Fünf Jahre, formal befristet, aber ausschließlich für die exakt geprüfte Produktversion.
(1) Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). BSI TR-03161 Anforderungen an Anwendungen im Gesundheitswesen.https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Technische-Richtlinien/TR-nach-Thema-sortiert/tr03161/tr-03161.html (Abgerufen: August 2026)
(2) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). DiGA und DiPA Datensicherheitskriterien.https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/DiGA-und-DiPA/Datensicherheitskriterien/_node.html (Abgerufen: August 2026)
(3) Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). FAQ zur TR-03161.https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Technische-Richtlinien/TR-nach-Thema-sortiert/tr03161/TR-03161-FAQ/FAQ-TR-03161_node.html (Abgerufen: August 2026)
(4) Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). ISO 27001-Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz.https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Zertifizierung-und-Anerkennung/Zertifizierung-von-Managementsystemen/ISO-27001-Basis-IT-Grundschutz/iso-27001-basis-it-grundschutz_node.html (Abgerufen: August 2026)
(5) Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), § 139e Absatz 10, Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen; Verordnungsermächtigung. Amtlicher Gesetzestext, hier zitiert nach einer Textspiegelung des Gesetzes.https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/139e.html (Abgerufen: August 2026)
(6) Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Pressemitteilung: Anforderungen an die Cybersicherheit von Anwendungen im Gesundheitswesen veröffentlicht.https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Alle-Meldungen-News/Meldungen/Anwendungen_Gesundheitswesen_240430.html (Abgerufen: August 2026)



















