Digitale Gesundheitsanwendungen – DiGA

Digital Health-Lösungen als Erfolgsfaktor
Die Gesundheitsbranche ist im Wandel. Durch gesetzliche Initiativen, wie das Digitale-Versorgungs-Gesetz und technologische Fortschritte, nehmen digitale Lösungen wie DTx, DiGA, DiPAund Companion-Apps einen immer höheren Stellenwert in unserem Gesundheitssystem ein. Patient*innen und Kund*innen wünschen sich mehr Aufklärung, eine engere Betreuung während ihrer Erkrankung sowie individuelle Unterstützung.
DiGA-Entwicklung für Start-ups: Vom Prototyp zur zugelassenen Anwendung
Rund 73 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland haben grundsätzlich Anspruch auf eine im BfArM-Verzeichnis gelistete DiGA.(7)
Für Start-ups ist das ein großer Markt, aber der Weg dahin ist voller regulatorischer und finanzieller Fallstricke, die klassische App-Entwicklung nicht kennt: ein streng reglementierter Zulassungsprozess, ein Studiennachweis, der wissenschaftlichen Ansprüchen genügen muss, und eine Erstattungslogik, die sich erst nach der Zulassung vollständig klärt.
Dieser Artikel führt durch Definition, Zulassung, Entwicklungsprozess und die Besonderheiten, auf die es für Start-ups konkret ankommt.
Was ist eine DiGA?
Eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist ein digitales Medizinprodukt der Risikoklasse I oder IIa und, durch das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG/DigiG) erweitert, auch zur Risikoklasse IIb nach der europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR) (11). Als „App auf Rezept“ unterstützen DiGA Ärzt*innen und Patient*innen dabei, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen oder zu behandeln (1). Viele Anwendungen dokumentieren Symptome, begleiten Therapieabläufe oder helfen, das eigene Gesundheitsverhalten zu verbessern – gerade in ländlichen Regionen können sie Versorgungslücken schließen, etwa wenn psycho- oder physiotherapeutische Angebote schwer zugänglich sind.
Voraussetzung für die Zulassung: Die Anwendung muss einen medizinischen Zweck erfüllen und einen positiven Versorgungseffekt nachweisen (1). Jede DiGA ist ein digitales Medizinprodukt – aber nicht jedes digitale Medizinprodukt ist automatisch eine DiGA. Der Unterschied liegt im erfolgreichen Zertifizierungsprozess durch das BfArM und der anschließenden Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis.
Der DiGA-Entwicklungsprozess in 6 Phasen
Der Entwicklungsprozess selbst lässt sich in sechs Phasen gliedern. Durch die BfArM-Richtlinien gibt es dabei wenig Spielraum für Abkürzungen:
1. Analysephase: Nutzerzentrierte Analyse von Stakeholdern und Endkund*innen, um Probleme und Ursachen konkret zu verstehen.
2. Lösungsfindungsphase: Gemeinsame Erarbeitung von Anforderungen und Möglichkeiten bis zur Produktidee.
3. Prototypenentwicklung: Proof of Concept oder interaktiver Prototyp zur Risikoreduktion und Präsentation, z. B. gegenüber Investor*innen.
4. Umsetzung: Iterative, agile Entwicklung auf Basis von Wireframes und Designs, begleitet von Qualitätssicherung.
5. Go-Live: Veröffentlichung, laufender Betrieb, Support sowie Weiterentwicklung auf Basis von Nutzer*innen-Feedback.
6. Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis: Beantragung der Aufnahme, technische Dokumentation wird bereits während der Umsetzung vorbereitet.
Wie läuft die BfArM-Zulassung ab?
Grundlage für Entwicklung und Zulassung sind das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und die Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV). Sie legen fest, was eine Anwendung erfüllen muss, um ins Verzeichnis aufgenommen zu werden: medizinischer Zweck, positiver Versorgungseffekt, Sicherheit und technische Stabilität (1,9).
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unterscheidet dabei zwei Wege (3):
Vorläufige Zulassung: möglich, wenn eine plausibel begründete, aber noch nicht abgeschlossene Studie zum Versorgungseffekt vorliegt – verbunden mit einem vom BfArM bestätigten Evaluationskonzept (5).
Dauerhafte Zulassung: erfolgt, sobald der positive Versorgungseffekt durch eine abgeschlossene, vergleichende Studie nachgewiesen ist (5).
Für besonders innovative Anwendungen gibt es zudem das Fast-Track-Verfahren: Das BfArM entscheidet über einen vollständigen Antrag innerhalb von 90 Tagen – bei gleichbleibend hohen inhaltlichen Anforderungen (7).
Wichtig für die Planung: Der Erprobungszeitraum bei vorläufiger Zulassung ist auf bis zu 12 Monate begrenzt, verlängerbar um weitere 12 Monate – und diese Verlängerung ist grundsätzlich nur einmal möglich. Die Studie zum Versorgungseffekt muss außerdem in Deutschland durchgeführt und in einem öffentlichen Studienregister eingetragen werden (10,5). Wer diesen Zeitrahmen bei der Produkt- und Finanzplanung nicht von Anfang an einkalkuliert, gerät leicht in Verzug.
DiGA-Entwicklung für Start-ups: Finanzierung, Erstattung und typische Stolpersteine
Für Start-ups unterscheidet sich DiGA-Entwicklung von klassischer App-Entwicklung vor allem in vier Punkten, die früh mitgeplant werden müssen:
Finanzierungsmix statt Einzelquelle
Öffentliche Fördermittel wie das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) oder die Forschungszulage finanzieren meist nur konkrete Entwicklungsvorhaben aber nicht den Vertrieb, die Markteinführung oder die allgemein benötigte Liquidität.
Hinzu kommen regionale Programme, etwa für Digital Health-Start-ups in Hamburg oder Berlin. In der Praxis braucht es daher fast immer eine Kombination aus Fördermitteln und Eigenkapital bzw. Venture Capital.
Die Preisphase nach der Zulassung überbrücken
Nach Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis legt der Hersteller den Preis zunächst für zwölf Monate selbst fest. Erst danach verhandelt er den dauerhaften Erstattungsbetrag mit dem GKV-Spitzenverband (2).
Diese Übergangsphase finanziell durchzuhalten, ist für junge Unternehmen oft die eigentliche Belastungsprobe – nicht die Entwicklung selbst.
Leistungsabhängige Vergütung mitdenken
Seit dem 1. Januar 2026 muss der Anteil erfolgsabhängiger Preisbestandteile mindesten 20 Prozent des Vergütungsbetrages betragen (2).
Wer das nicht von Beginn an ins Produkt- und Datenkonzept einbaut, muss nachträglich aufwendig nachrüsten.
Laufende Datenerhebung einplanen
Für dauerhaft gelistete DiGA ist seit dem 1. Juli 2026 eine anwendungsbegleitende Erfolgsmessung (AbEM) verpflichtend – mit halbjährlicher Datenmeldung ans BfArM (4).
Das betrifft nicht nur die Studienphase, sondern den laufenden Betrieb.
Hinzu kommt: Regulatorisches und klinisches Studien-Know-how ist in jungen Teams selten vollständig intern vorhanden. Wer sich früh Unterstützung für Studiendesign, Evaluationskonzept und Antragsprozess holt, vermeidet die teuersten Fehler – nämlich die, die erst nach Monaten in der Prüfung durch das BfArM sichtbar werden.

Auch relevant für Pharma, MedTech und OTC
Die gleiche Entwicklungslogik gilt für etablierte Pharma-, MedTech- und OTC-Unternehmen, die ihr Portfolio um DiGA, DTx oder Companion-Apps erweitern: Digitale Lösungen ergänzen Medikamente und Therapien, stärken die Patientenbindung und liefern über Adhärenz- und Versorgungsdaten wertvolle Erkenntnisse für die Weiterentwicklung. Über Erstattung, Direktverkauf oder Lizenzmodelle erschließen sich zudem neue Umsatzquellen, der regulatorische Rahmen und die oben beschriebenen Erstattungs- und Erfolgsmessungspflichten gelten dabei unverändert.
Was macht Bornholdt Lee in der DiGA-Entwicklung aus?
Seit über 15 Jahren entwickeln wir Digital-Health-Lösungen zu 100 % Made in Germany – zertifiziert nach ISO 13485, IEC 62304 und ISO 27001 und konform zu BSI IT-Grundschutz. Mehr als 250 Kund*innen haben wir bereits auf ihrem Weg begleitet – vom Start-up bis zum Pharmaunternehmen, von der ersten Idee bis zur Aufnahme ins BfArM-Verzeichnis. Bei Bedarf greifen wir auf unser Netzwerk aus Rechtsexpert*innen und Berater*innen zurück, unter anderem über die DtX Consulting Alliance (dtXca).
Drei Prinzipien prägen dabei jedes Projekt:
- Agil und flexibel: Wir sind kein Großkonzern, sondern gehen geziel auf die Bedürfnisse jeder Kund*in ein – transparent und preisbewusst.
- Vertrauensvoll und ehrlich: Offene Kommunikation über mögliche Herausforderungen ist uns ebenso wichtig, wie gemeinsam eine gute Lösung zu finden.
- Partnerschaftlich: Verantwortung von der Idee bis zum laufenden Betrieb – für Kund*innen und deren Produkte gleichermaßen.
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Dein Experte

Product Owner, IT-Experte, Digital-Health-Spezialist mit über 20 Jahren IT-Projekterfahrung in der Konzeption und Umsetzung digitaler Gesundheitsanwendungen.
FAQ
Eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist ein zertifiziertes digitales Medizinprodukt niedriger Risikoklasse (I oder IIa), das einen medizinischen Zweck erfüllt und nachweislich einen positiven Versorgungseffekt hat. Ärzt*innen oder Psychotherapeut*innen können DiGA als „App auf Rezept“ verschreiben, die Kosten übernimmt die Krankenkasse.
Jede DiGA ist ein digitales Medizinprodukt, aber nicht jedes digitale Medizinprodukt ist eine DiGA. Eine DiGA muss zusätzlich den BfArM-Zertifizierungsprozess durchlaufen und ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden.
Die Dauer variiert stark mit Umfang und Komplexität des Projekts. Der BfArM-Zertifizierungsprozess ist dabei von Beginn an mitzudenken. Für eine genauere Einschätzung lohnt sich ein persönliches Gespräch.
Die Kosten hängen von Funktionsumfang, Komplexität und regulatorischem Aufwand ab. Eine verlässliche Einschätzung lässt sich nur im direkten Austausch zum konkreten Projekt geben.
Ja. DiGA unterliegen klinischen Nachweisen, regelmäßigen Prüfungen sowie strengen Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit (DSGVO, BSI TR-03161).
Das Fast-Track-Verfahren ermöglicht eine beschleunigte Aufnahme neuer, innovativer DiGA ins BfArM-Verzeichnis innerhalb von drei Monaten – bei unveränderten inhaltlichen Anforderungen. Wenn du mehr dazu wissen willst, lohn sich unser Fachartikel zu dem Thema.
Digitale Lösungen erweitern das Produktportfolio, stärken die Patientenbindung, ermöglichen individualisierte Therapien, liefern wertvolle Versorgungsdaten und erschließen über Erstattung, Direktverkauf oder Lizenzmodelle neue Umsatzquellen.
Infrage kommen unter anderem das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), die Forschungszulage sowie regionale Programme für Digital Health-Start-ups. Da Fördermittel meist nur konkrete Entwicklungsvorhaben abdecken, kombinieren die meisten Start-ups sie mit Eigenkapital oder Venture Capital. Wenn du mehr zur Investorensuche erfahren möchtest, buche dir ein unverbindliches Gespräch mit unserem Geschäftsführer Malte.
Der Hersteller legt den Preis im ersten Jahr nach Aufnahme ins Verzeichnis zunächst selbst fest. Anschließend verhandelt er den dauerhaften Erstattungsbetrag mit dem GKV-Spitzenverband. Seit dem 1. Januar 2026 müssen zudem mindestens 20 Prozent der Vergütung leistungsabhängig sein.
(1) § 33a SGB V, Digitale Gesundheitsanwendungen https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33a.html (Abgerufen: September 2026)
(2) § 134 SGB V, Vergütungsbeträge für digitale Gesundheitsanwendungen https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/134.html (Abgerufen: September 2026)
(3) BfArM, Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis, Zulassungswege) https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/DiGA-und-DiPA/DiGA/_node.html (Abgerufen: September 2026)
(4) BfArM, DiGA-Verteilerseite (AbEM-Pflicht, DiGAV-Änderungsverordnung) https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/DiGA-und-DiPA/DiGA/_verteilerseite.html (Abgerufen: September 2026)
(5) BfArM, DiGA und Telemonitoring – positiver Versorgungseffekt (FAQ) https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/_FAQ/DigiG/DiGA-und-Telemonitoring-Versorgungseffekt/faq-liste.html (Abgerufen: September 2026)
(6) BfArM, Wissenswertes zu DiGA (Leitfaden, Antragsverfahren) https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/DiGA-und-DiPA/DiGA/Wissenswertes/_artikel.html (Abgerufen: September 2026)
(7) Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/arznei-heil-und-hilfsmittel/digitale-gesundheitsanwendungen (Abgerufen: September 2026)
(8) Bornholdt Lee, Glossar: BfArM https://www.bornholdtlee.de/glossar/bfarm/ (Abgerufen: September 2026)
(9) Bornholdt Lee, Glossar: DiGAV / Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung https://www.bornholdtlee.de/glossar/digav-digaverordnung/ (Abgerufen: September 2026)
(10) MEDIACC, DiGA-Studien: Anforderungen für vorläufige und endgültige BfArM-Aufnahme https://www.mediacc.de/medizinprodukte-wiki/welche-aspekte-benotigt-eine-klinische-prufung-zum-nachweis-des-positiven-versorgungseffekts-einer-diga (Abgerufen: September 2026)
(11) BfArM, Wissenswertes zu DiGA (Leitfaden, Antragsverfahren) https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/DiGA-und-DiPA/DiGA/Wissenswertes/_node.html (Abgerufen: September 2026)


















